Verbrennen von Gartenabfällen
Nur unter Beachtung der für die Kommune aktuell geltenden Rechtsvorschriften! Zuwiderhandlungen können nach der Immissionsgesetzgebung geahndet werden. Für Frankfurt(Oder) ist nach aktueller Information vom Umweltamt Frankfurt(Oder) dessen Pressemitteilung 109/2000 noch gültig.
Umgraben ohne/mit Gründüngung
sollte auf leichten Böden erst im Frühjahr erfolgen.
Winterschutz auslegen zu
Erdbeeren, mehrjährigen Kräutern, neu gepflanzten Gehölzen, evtl. Stauden.
Rosen
anhäufeln und mit Reisig zudecken, damit Vögel nichts wegscharren.
Obstbäume entrümpeln
Fruchtmumien entfernen, evtl. verdorbenes Fallobst sammeln und entsorgen.
Baumschuppen
auf ausgelegte Planen von Stamm und Leitästen vorsichtig abkratzen (Winterquartier für Schädlinge) und entsorgen.
Weißer Anstrich an Gehölzen
mit Kalk o. ä. schützt gegen Frostrisse.
Kompost
ordnen, evtl. mit einer Schicht Erde zudecken. Ggf. mit Textilgewebe bedecken.
Befallenes Laub
darf lt. Pflanzenschutzdienst Frankfurt(Oder) zur Eigenkompostierung verwendet werden bei: Birnengitterrost, Blattfallkrankheit der Johannisbeere, Mehltau alle Formen, Pflaumenrost, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche .
Bedingung: Das Laub wird auf dem Kompost mit einer dicken Erdschicht bedeckt und im Frühjahr neu umgesetzt.
Nistkästen reinigen!
Dr. Manfred Willkommen, Frankfurt(Oder)11/07
Letzte Änderung am Montag, 10. Juli 2017 um 08:46:59 Uhr.